Konzept

Auftrag

Tageseinrichtungen dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Sie haben einen eigenen Erziehungs- und Bildungsauftrag.

Tageseinrichtungen sollen insbesondere

  • die Kinder in Ihrer Persönlichkeit stärken,
  • sie in sozial verantwortliches Handeln einführen,
  • ihnen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die eine eigenständige Lebensbewältigung im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten des Kindes fördern,
  • die Erlebnisfähigkeit und Phantasie fördern,
  • den natürlichen Wissensdrang und die Freude am Lernen pflegen,
  • die Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen erzieherisch fördern und den Umgang von behinderten und nicht behinderten Kindern sowie von Kindern mit unterschiedlicher Herkunft und Prägung untereinander fördern.

Der Kindergarten ist die erste Institution in unserem Bildungswesen; er soll die Erziehung des Kindes in der Familie unterstützen und ergänzen und erfüllt Aufgaben, die diese auf Grund des gesellschaftlichen Wandels nicht mehr wahrnehmen kann.

(Auszug aus dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in Niedersachsen)