Paragraph 1.        Name, Sitz und GeschäftsjahrFrderverein Marienk2

a.   Der Verein führt den Namen „Förderverein Kindertagesstätte Das Baumhaus in Midlum“, kurz Förderverein KiTa. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz e.V.

b.  Der Sitz des Vereins ist Midlum bei Bremerhaven.

c.   Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

d.  Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.

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Paragraph 2.        Zweck des Vereins

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung und Bildung sowie der Aktivitäten der Kindertagesstätte. Dazu zählen besonders:
    1. Die Durchführung, Unterstützung und Mitgestaltung von Veranstaltungen
    2. Die Durchführung des Flohmarktes.
    3. Die Unterstützung von Ausflügen und Elterninitiativen
    4. Die Beschaffung von zusätzlichen Lehr-, Lern- und Anschauungsmaterial
    5. Die Beschaffung von Spiel- und Sportgeräten und Spielzeugen
    6. Die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen.
    7. Die Durchführung, Mitgestaltung und Unterstützung von Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen der Eltern.
  2. Der Zweck wird verwirklicht durch Mitgliedsbeiträge, Sammlung von Spenden und die Erlöse des Flohmarktes und anderer Veranstaltungen
  3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  4. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  5. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

Paragraph 3.        Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede volljährige, natürliche und juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt. Die schriftliche Eintrittserklärung ist an den Vorstand zu richten, der die Entscheidung über die Aufnahme trifft.
  2. Ehrenmitglieder können solche Personen werden, die sich in besonderer Weise um die Kindertagesstätte oder den Verein verdient gemacht haben. Die Ernennung erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung
  3. Die Mitgliedschaft endet
    1.              i.        Durch Tod, Löschung aus dem Vereinsregister oder Entziehung der Rechtsfähigkeit des Mitglieds
    2.             ii.        Durch Austritt zum Ende eines Geschäftsjahres mittels schriftlicher Erklärung gegenüber dem Vorstand und unter Einhaltung einer Frist von einem Monat
    3.            iii.        Durch Ausschluss seitens des Vorstandes
      1.                                  1.    Wenn Beiträge und andere Zahlungsverpflichtungen für einen Zeitraum von 6 Monaten rückständig sind
      2.                                 2.    Auf Grund vereinsschädigenden Verhaltens. Der Ausgeschlossene hat das Recht binnen eines Monats nach Empfang der Mitteilung beim Vorstand schriftlich gegen diese Entscheidung Einspruch einzulegen. Die nächste Mitgliederversammlung entscheidet in diesem Fall über den Ausschluss.