1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung und Bildung sowie der Aktivitäten der Kindertagesstätte. Dazu zählen besonders:Der Zweck wird verwirklicht durch Mitgliedsbeiträge, Sammlung von Spenden und die Erlöse des Flohmarktes und anderer Veranstaltungen
    1. Die Durchführung, Unterstützung und Mitgestaltung von Veranstaltungen
    2. Die Durchführung des Flohmarktes.
    3. Die Unterstützung von Ausflügen und Elterninitiativen
    4. Die Beschaffung von zusätzlichen Lehr-, Lern- und Anschauungsmaterial
    5. Die Beschaffung von Spiel- und Sportgeräten und Spielzeugen
    6. Die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen.
    7. Die Durchführung, Mitgestaltung und Unterstützung von Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen der Eltern.
  2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  3. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  4. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.